Ich arbeite als Treuhänder seit 13 Jahren. Die vorherige Methode ist eine gute und einfache Methode, aber die eignet sich nicht für aktuell geführte Buchhaltungen. Sozialversicherungen werden je nach dem nur einmal pro Jahr in Rechnung gestellt und meist aufgrund einer Lohndeklaration erhoben (und dann später aufgrund weiterer Lohndeklarationen wieder korrigiert). Dies führt zu grossen Verzerrungen in der Buchhaltung.
Während der Arbeit habe ich eine andere Methode angewendet, die meiner Meinung nach etwas kompliziert, aber korrekter ist. Das nennt man Abrechnung über Passiven.
Siehe unten ein Beispiel.
5000 Lohnaufwand / 1090 Durchlaufkonto Löhne – Nettolohn
Arbeitnehmeranteil:
5000 Lohnaufwand / 2271 Verbindlichkeiten AHV, ALV
5000 Lohnaufwand / 2273 Verbindlichkeiten Unfallversicherung
5000 Lohnaufwand / 2273 Verbindlichkeiten BVG
Arbeitgeberanteil:
5700 AHV, ALV / 2271 Verbindlichkeiten AHV, ALV
5730 Unfallversicherung / 2273 Verbindlichkeiten Unfallversicherung
5720 BVG / 2272 Verbindlichkeiten BVG
Auf den Konten 2271, 2272, 2273 akkumulieren sich die Schuldenbeträge. Wann wir die Rechnungen von Ausgleichkasse bekommen, dann machen wir folgende Buchungen:
2271 Verbindlichkeiten AHV, ALV / 1020 Bank
2273 Verbindlichkeiten Unfallversicherung / 1020 Bank
2272 Verbindlichkeiten BVG / 1020 Bank
Auf den Konten 5700, 5720, 5730 bliebt nur der Arbeitgeberanteil. Die Erfolgsrechnung zeigt bei dieser Methode immer den korrekten Gewinn an, da alle Sozialversicherungs-Rechnungen zu jedem Zeitpunkt korrekt abgegrenzt sind.