Hallo Forum, meine Frau und ich haben ein kleines Kind, das bald in eine Kindertagesstätte gehen wird. Derzeit arbeitet meine Frau nicht. Können wir die Kosten für die Kindertagesstätte in unserer Steuererklärung geltend machen?
DanielZimmer
Hallo, leider wird das nicht möglich sein. Um die Kosten für die Betreuung durch Dritte vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können, ist es Voraussetzung, dass keiner der Elternteile aus objektiven Gründen die Betreuung übernehmen kann.
AnnaBeich Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was genau meinen Sie, wenn Sie von objektiven Gründen sprechen? Könnten Sie das bitte näher erläutern?
DanielZimmer gleichzeitig entweder beschäftigt oder in Ausbildung sein oder einen anderen objektiven Grund haben, der die Betreuung unmöglich macht.