EmiliaPeyer
Hey,
ich habe eine ähnliche Situation, also vielleicht kann ich dir helfen.
Du musst deine Mieteinnahmen aus Bulgarien definitiv in der Steuererklärung angeben, auch wenn das Einkommen aus dem Ausland kommt. Die Mieteinnahmen werden zwar nicht direkt besteuert, aber sie wirken sich auf den Steuersatz aus, den du für dein gesamtes Einkommen zahlst .
Was die Renovierungskosten betrifft, du kannst statt der genauen Angabe der Renovierungskosten auch den pauschalen Abzug für Unterhaltskosten nutzen. In vielen Fällen reicht das völlig aus, um die Renovierungskosten abzudecken, ohne dass du Belege oder Nachweise für die einzelnen Ausgaben einreichen musst.