Hallo
Meine Freundin (Privatperson) macht im nächsten Jahr eine Sport-Ausbildung in Deutschland. Nun erhielt sie die von der Schule eine Rechnung in Euro aus DE und da werden ihr die ganzen 19% deutsche Mehrwertsteuer erhoben.
2650.- Eur & MwSt. DE 503.50.- Eur = 3153.50.- Eur
Muss sie als Schweizer Privatperson B2C die deutsche Mehrwertsteuer zahlen, resp. darf diese für eine Ausbildung / Dienstleistung in DE erhoben werden? Ich fand hierzu nirgends einen schlüssigen Eintrag. - Falls sie die deutsche Mehrwertsteuer zahlen muss.. wo könnte man dann die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern?
Vielen Dank für Eure Inputs!
Yorik

    Hallo Yorik,

    Der Leistungsort liegt in Deutschland, so darf bzw. muss der Leistungserbringer 19% MwSt. in die Rechnung stellen. Die Staatsangehörigkeit des Leistungsempfängers spielt dabei keine Rolle.

    Leider, könnt ihr in diesem Fall den Betrag nicht zurückfordern, weil es hier um eine Dienstleistung handelt und nicht um eine Ware.

    Gruss,
    Nina

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      7 Tage später

      Nina_S
      Hallo Nina! Vielen Dank für hilfreiche Deine Antwort. - Da muss sie halt die bittere Pille schlucken.. ;-) Es ist ein bisschen ein "Verwirrspiel" mit dem Thema MWST DE - CH. -
      Danke auf jeden Fall und Gruss, Yorik :-)

      2 Jahre später
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