Hallo Yorik,
Der Leistungsort liegt in Deutschland, so darf bzw. muss der Leistungserbringer 19% MwSt. in die Rechnung stellen. Die Staatsangehörigkeit des Leistungsempfängers spielt dabei keine Rolle.
Leider, könnt ihr in diesem Fall den Betrag nicht zurückfordern, weil es hier um eine Dienstleistung handelt und nicht um eine Ware.
Gruss,
Nina