Ich habe vor ein paar Jahren eine Zweitimmobilie geerbt und diese gelegentlich vermietet. Jetzt überlege ich, sie zu verkaufen. Ich versuche herauszufinden, wie der Verkauf besteuert wird. Wird der Gewinn als reguläres Einkommen behandelt, oder gibt es spezielle Steuersätze oder Ausnahmen für den Verkauf einer Immobilie, die nicht mein Hauptwohnsitz ist? Ich wäre dankbar für Einblicke, besonders von jemandem, der eine ähnliche Situation erlebt hat.

Points: 5
  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    AnarchyHoly
    Beim Verkauf einer Zweitimmobilie wird der Gewinn in der Regel als privater Kapitalgewinn behandelt und unterliegt der Grundstücksgewinnsteuer, nicht der regulären Einkommenssteuer. Die genaue Besteuerung hängt vom Kanton ab, in dem die Immobilie liegt, da jeder Kanton unterschiedliche Steuersätze und Regelungen hat.

    Es gibt spezielle Steuersätze für Grundstücksgewinne, die oft gestaffelt sind: Je länger du die Immobilie besessen hast, desto niedriger kann die Steuer ausfallen, da viele Kantone eine Art „Haltedauer-Ermässigung“ anbieten. Das bedeutet, wenn du die Immobilie schon länger besessen hast, wird der steuerpflichtige Gewinn reduziert. Ausserdem werden die ursprünglichen Anschaffungskosten und Investitionen in Renovierungen vom Verkaufsgewinn abgezogen, was deine Steuerlast weiter senken kann.

    Falls du die Immobilie allerdings innerhalb einer kurzen Zeit nach der Erbschaft verkaufen möchtest, könnten höhere Steuersätze gelten, da der Kanton dies als spekulative Absicht werten könnte. Am besten ist es, alle relevanten Belege zu sammeln, um mögliche Abzüge geltend zu machen und den steuerlichen Gewinn korrekt zu berechnen.

    Points: 5
    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

      Vorteue
      Danke für die ausführliche Antwort! Das hilft mir schon mal weiter, die Grundlagen zu verstehen. Ich hatte gehofft, dass der Gewinn nicht als reguläres Einkommen betrachtet wird, und es beruhigt zu wissen, dass die Grundstücksgewinnsteuer zur Anwendung kommt.

      Du hast die Haltedauer-Ermässigung erwähnt. Kannst du ein bisschen mehr dazu sagen? Ich habe die Immobilie jetzt seit etwa acht Jahren und frage mich, ob das schon als „lang genug“ gilt, um von einer niedrigeren Steuer profitieren zu können. Und wenn ich Investitionen oder Renovierungen abziehen kann, welche Art von Belegen sollte ich dafür bereithalten? Reichen Rechnungen von Handwerkern aus, oder muss ich noch andere Dokumente aufbewahren?

      Danke nochmals für deine Hilfe!

      Points: 5
      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        AnarchyHoly
        Danke für deine Rückmeldung! Ich freue mich, dass meine Antwort dir bereits geholfen hat.

        Zu deiner Frage zur Haltedauer-Ermässigung: In vielen Kantonen gilt tatsächlich, dass die Steuerlast sinkt, je länger du die Immobilie besitzt. Acht Jahre könnten durchaus „lang genug“ sein, um von einer niedrigeren Grundstücksgewinnsteuer zu profitieren. Allerdings variiert die genaue Regelung von Kanton zu Kanton. Einige bieten bereits nach fünf Jahren Besitz deutliche Ermässigungen an, während andere gestaffelte Rabatte erst nach zehn Jahren oder mehr vorsehen. Es lohnt sich also, die spezifischen Bestimmungen deines Kantons anzuschauen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um genau zu wissen, wie viel du sparen könntest.

        Bezüglich der Abzüge für Investitionen und Renovierungen: Ja, Rechnungen von Handwerkern sind ein guter Start, aber es ist wichtig, dass sie detailliert sind und die Art der Arbeiten klar beschreiben. Du solltest ausserdem alle Zahlungsbelege, Verträge, und wenn möglich, Pläne oder Genehmigungen aufbewahren, die im Zusammenhang mit den Renovierungen stehen. Manche Kantone erlauben auch Abzüge für grössere Wartungsarbeiten, die den Wert der Immobilie erhalten oder steigern, also könnten auch diese Belege nützlich sein. Am besten ist es, so viele Details wie möglich zu dokumentieren, um auf Nummer sicher zu gehen.

        Ich hoffe, das klärt deine Fragen noch ein wenig mehr. Viel Erfolg beim Verkauf, und wenn noch etwas unklar ist, lass es mich wissen!

        Points: 5
        • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
          5 Tage später
          Eine Antwort schreiben…