AnarchyHoly
Danke für deine Rückmeldung! Ich freue mich, dass meine Antwort dir bereits geholfen hat.
Zu deiner Frage zur Haltedauer-Ermässigung: In vielen Kantonen gilt tatsächlich, dass die Steuerlast sinkt, je länger du die Immobilie besitzt. Acht Jahre könnten durchaus „lang genug“ sein, um von einer niedrigeren Grundstücksgewinnsteuer zu profitieren. Allerdings variiert die genaue Regelung von Kanton zu Kanton. Einige bieten bereits nach fünf Jahren Besitz deutliche Ermässigungen an, während andere gestaffelte Rabatte erst nach zehn Jahren oder mehr vorsehen. Es lohnt sich also, die spezifischen Bestimmungen deines Kantons anzuschauen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um genau zu wissen, wie viel du sparen könntest.
Bezüglich der Abzüge für Investitionen und Renovierungen: Ja, Rechnungen von Handwerkern sind ein guter Start, aber es ist wichtig, dass sie detailliert sind und die Art der Arbeiten klar beschreiben. Du solltest ausserdem alle Zahlungsbelege, Verträge, und wenn möglich, Pläne oder Genehmigungen aufbewahren, die im Zusammenhang mit den Renovierungen stehen. Manche Kantone erlauben auch Abzüge für grössere Wartungsarbeiten, die den Wert der Immobilie erhalten oder steigern, also könnten auch diese Belege nützlich sein. Am besten ist es, so viele Details wie möglich zu dokumentieren, um auf Nummer sicher zu gehen.
Ich hoffe, das klärt deine Fragen noch ein wenig mehr. Viel Erfolg beim Verkauf, und wenn noch etwas unklar ist, lass es mich wissen!