Hallo miteinander

Ich habe eine Frage zum Thema Lohnbuchhaltung, da einer von unseren Mitarbeitern für drei Wochen in den Wehrdienst geht. Wir haben uns für 100% Lohnfortzahlung für ihn entschieden und die EO-Entschädigung von der SVA soll direkt an die Firma überwiesen werden. Was muss man bei der Lohnabrechnung in diesem Fall beachten?

Vielen Dank schon im Voraus für euer Feedback.

LG
Klaudia

    Hi Klaudia

    Die EO-Entschädigung ist UVG-befreit. Daher vermindert sich die Berechnungsbasis für den UVG-Abzug um diesen Betrag bei der Lohnabrechnung. Beispiel:

    Monatslohn CHF 5000
    EO-Entschädigung CHF 1000
    Korrektur EO-Entschädigung CHF 1000
    
    Bruttolohn CHF 5000
    
    AHV, IV, EO 5.125% × 5000 (Basis)  = CHF 256.25
    ALV         1.1%   × 5000 (Basis)  = CHF 55
    UVG (NBUV)  1.35%  × 4000 (Basis)  = CHF 54
    BVG                                  CHF 350
    Total Abzüge                         CHF 715.25
    
    Nettolohn CHF 4284.75

    LG
    Anna

    Points: 30
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      5 Monate später

      AnnaCole

      Wird die EO-Entschädigung nur für den Ansatz UVG ausgewiesen im Bruttolohn und dann wieder als Korrektur abgezogen?

      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
        3 Monate später

        miriam Stimmt, diese Lohnart wird für die Korrektur der UVG-Abzüge verwendet.

        Points: 30
          ein Jahr später
          2 Jahre später

          Hallo zusammen

          Ich habe eine Frage und zwar wenn man auch UVG Zusatz versicherung hat, Anhang beispiel von oben, ist die Basis 4000.00 Fr. oder 5000.00 Fr.

          Vielen lieben Dank im Voraus

          Points: 5

            Und noch eine Frage, wenn wir noch dazu wegen Militär eine Lohnkürzung habe z. B. von 500.- ist dann Basis für NBU 3500.- Fr.

            Points: 5
              2 Monate später

              Wenn ein Mitarbeiter für den Wehrdienst einberufen wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der Lohnzahlung und der EO-Entschädigung umgegangen werden kann. In Ihrem Fall haben Sie sich für die 100%ige Lohnfortzahlung und die Überweisung der EO-Entschädigung an die Firma entschieden. Hier sind einige Schritte, die bei der Lohnabrechnung zu beachten sind:

              Erfassen Sie den Abwesenheitstermin des Mitarbeiters auf der Lohnabrechnung und reduzieren Sie die Anzahl der Arbeitstage entsprechend.
              
              Berücksichtigen Sie bei der Berechnung des Lohns für den Mitarbeiter, dass er für die Zeit im Wehrdienst keinen Lohn erhält, da die EO-Entschädigung die 100%ige Lohnfortzahlung abdeckt.
              
              Erfassen Sie die EO-Entschädigung als Einkommen für die Firma auf der Lohnabrechnung, da die Entschädigung direkt an die Firma überwiesen wird.
              
              Weisen Sie die EO-Entschädigung auf der Lohnabrechnung als steuerpflichtiges Einkommen aus und berechnen Sie die entsprechenden Abzüge für AHV, IV, EO, ALV und Quellensteuer.
              Points: 5
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