Wenn ein Mitarbeiter für den Wehrdienst einberufen wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der Lohnzahlung und der EO-Entschädigung umgegangen werden kann. In Ihrem Fall haben Sie sich für die 100%ige Lohnfortzahlung und die Überweisung der EO-Entschädigung an die Firma entschieden. Hier sind einige Schritte, die bei der Lohnabrechnung zu beachten sind:
Erfassen Sie den Abwesenheitstermin des Mitarbeiters auf der Lohnabrechnung und reduzieren Sie die Anzahl der Arbeitstage entsprechend.
Berücksichtigen Sie bei der Berechnung des Lohns für den Mitarbeiter, dass er für die Zeit im Wehrdienst keinen Lohn erhält, da die EO-Entschädigung die 100%ige Lohnfortzahlung abdeckt.
Erfassen Sie die EO-Entschädigung als Einkommen für die Firma auf der Lohnabrechnung, da die Entschädigung direkt an die Firma überwiesen wird.
Weisen Sie die EO-Entschädigung auf der Lohnabrechnung als steuerpflichtiges Einkommen aus und berechnen Sie die entsprechenden Abzüge für AHV, IV, EO, ALV und Quellensteuer.