Hallo Pinna
Am Tag von Geburt des Kindes entsteht bei Ihrer Mitarbeiterin der Anspruch auf den 14 Wochen (98 Tage) entschädigten Mutterschaftsurlaub. Während dieser Periode bekommt die Frau eine Mutterschaftsentschädigung, die aufgrund von 80 % des AHV-pflichtigen Einkommens für die letzte zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, inkl. 13. Lohn, Bonus und Gratifikationen, berechnet ist. Die Entschädigung ist aber maximal auf CHF 196.00 pro Tag begrenzt.
Es ist auch möglich die 100 % Lohnfortzahlung der Mitarbeiterin auszuzahlen. In diesem Fall werden 80 % durch die Ausgleichskasse an den Arbeitgeber bezahlt und andere 20 % sind vom Arbeitgeber selbst zu tragen.
Bei der Lohnfortzahlung werden sämtliche AHV/IV- und EO-Beiträge vom Bruttolohn abgezogen. Die Mutterschaftsentschädigung ist von der UVG-Prämienzahlung befreit, obwohl die Frauen obligatorisch unfallversichert bleiben. Die berufliche Vorsorge wird während dieser Periode weiter als bisher koordinierter Beitrag angerechnet.
Um die Mutterschaftsentschädigung zu erhalten, soll Ihre Mitarbeiterin das Anmeldungsformular ausfüllen, unterschreiben und Ihnen abgeben. Dann ergänzen Sie die Angaben, die durch den Arbeitgeber auszufüllen sind und die unterschriebene Anmeldung an die Ausgleichskasse einreichen.
LG
Masi