Liebe Experten
Ich halte mit meiner Firma einige Anteil von amerikanischen Firmen, die Dividenden ausgeschüttet haben. Darauf wird eine Quellensteuer abgezogen, wie ich sehe. Wie geht man hier konket vor, damit keine Doppelbesteuerung erfolgt bzw. damit man den Betrag der abgezogen wurde zurückerhält?
BG

    Als juristische Person musst du das Forumlar DA-2 ausfüllen auf pauschale Steueranrechnung. Hier der Link für den Kanton Zürich: https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuererklaerung/formulare-merkblaetter/jcr_content/contentPar/form_4/formitems/da_2_antrag_f_r_jur_0/download.spooler.download.1576832091137.pdf/DA-2+Antrag+f%C3%BCr+juristische+Personen+2019+%28Form431%29.pdf
    In den meisten Fällen reicht das und ein Teil wird dir dann automatisch angerechnet. womit die Doppelbesteuerung reduziert wird.
    Gruss, Paul

      4 Tage später

      Lieber Paul
      Danke für die Info. Eine Frage habe ich aber noch: Mit diesem Formular (DA-2) wird nur ein Teil angerechnet, oder? Den andern Teil müsste man sich dann im Land selbst (USA) holen. Wie geht man hier am besten vor?

        Ja, mit dem Forumlar geht es um die Pauschalanrechnung. Den Rest kann man sich theoretisch direkt vor Ort zurückholen oder dort bei deiner Bank nachfragen. Ich selbst habe das noch nie gemacht, da mir das zu aufw$ndig erscheint. Es kommt dann wahrscheinlich auch auf die Höhe der Beträge an. Für kleinere Summen lohnt es sich sicher nicht. Ich würde hier wohl erst aktiv werden, wenn es sich um Dividenden in sechsstelliger Höhe handelt. Alles darunter kann sich ja kaum lohnen, denn es geht ja nur um einen kleinen Teil des Dividendenertrags. Wenn du 10% rausholen kannst und die Dividenden sind 5000 USD, dann reden wir von 500 USD. ODer wenn du eine Dividendenrendite von 2% oder 1.8% hast, macht jetzt auch nicht den grossen Unterschied. Den grossen Teil verlierst du ja nicht dort, sondern den zwackt dir deine Bank beim FOREX-Handel ab. Verlierst 1% beim Dollar-Kauf und dann wieder 1% beim Verkauf. Um nur das wieder reinzuholen, kannst du 10 Jahre lang diese Steuerrückforderung machen... Ich mach das jedenfalls nicht.

          9 Tage später

          Hi Paul
          Wie läuft das bei natürlichen Personen? Habe in meinem Portfolio verschiedene ausländlische Aktien mit Dividenden. a) Muss ich in der Steuererklärung den Brutto- oder den Nettobetrag angeben (Dividende - Quellensteuer)? Ich sehe auf meiner Abrechnung nur den gebuchten Nettobetrag.
          Thanks, Owen

          • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
            8 Tage später

            Owen
            Im Prinzip ähnlich, hier das Formular DA-1: https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuererklaerung/formulare-merkblaetter/jcr_content/contentPar/form_4/formitems/da_1_antrag_f_r_nat_0/download.spooler.download.1576832090882.pdf/DA-1+Antrag+f%C3%BCr+nat%C3%BCrliche+Personen+2019+%28Form430%29.pdf
            Zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Land muss allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen (ist bei den meisten Ländern der Fall).
            Du musst in der Steuererklärung grundsätzlich den Bruttoertrag angeben.
            Eine ziemlich gute Erklärung und Beispiele dazu findest du hier: https://www.abrechnungen.ch/2020/05/15/quellenbesteuerung-auslaendischer-dividenden/

              ein Jahr später
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