Hoi

Mein kleines Café ist MWST-pflichtig und rechnet mit SSS ab. Der Take-away Umsatz betrug immer bis 7% des steuerbaren Gesamtumsatzes. Ich rechne also alle Umsätze mit einem höheren SSS ab (5.9%).
Ab dem 17. März musste ich mein Café aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 schliessen, bietete aber weiterhin ausschliesslich Take-away Services an. Diese Service sollte aber mit dem niedrigeren MwSt-Satz besteuert werden, doch ist kein zweiter SSS bewilligt. Was kann ich tun?

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    Tim001
    Hi Tim
    Was heisst 10%-Regel bei der Zuteilung der Saldosteursätze überhaupt? Wäre es möglich dies auf einfache Weise zu erklären?

    Gruss
    Goldschmidt

    Points: 35
    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

      f_goldschmidt
      Hallo

      Wenn einer Person MwSt-pflichtig ist und zwei Tätigkeiten ausübt, können zwei SSS bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist jeweils, dass die Anteile der einzelnen Tätigkeiten am Gesamtumsatz aus steuerbaren Leistungen voraussuchtlich je mehr als 10% betragen. Beträgt der Anteil der zweiten Tätigkeit weniger als 10 % des Gesamtumsatzes aus steuerbaren Leistungen, wird nur ein SSS beziehungsweise kein zweiter SSS bewilligt.

      Gruss
      Lana

      Points: 100

        Tim001

        Bis Ende 2022 ist eine neue Praxis anzuwenden, wenn sie für die steuerpflichtige Person günstiger ist:

        Nimmt der Anteil derjenigen Tätigkeit, mit der weniger als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes erzielt wird, sprunghaft zu, wird der zweite SSS rückwirkend auf den Beginn der laufenden Steuerperiode bewilligt.

        Eine sprunghafte Zunahme heisst:

        • die andere Tätigkeit vorübergehend oder definitiv eingestellt wird


          ODER


        • der Umsatzanteil der Tätigkeit so stark zunimmt, dass er über die ganze Steuerperiode betrachtet mindestens 25% betragen wird.


        Gruss
        Lana

        Points: 100
          ein Monat später

          Wie soll ich das Steueramt darüber informieren? Wie wird der zweite SSS bewilligt?

          • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

            Tim001
            Hallo

            Sie sollen das entsprechende Gesuch an der ESTV schicken und es wird akzeptiert, wenn die angegebenen Begründung und Beweise genügend sind. Wenn die entsprechneden Voraussetzungen erfüllt sind und den zweiten SSS bewilligt ist, dürfen Sie den zweiten SSS ab 01.01.2020 in der Buchhaltung rückwirkend anwenden.

            Beachten Sie bitte, dass es geltenden Limiten für die Anwendung der SSS-Methode, die nicht überschritten werden dürfen, gibt: Jahresumsatz von höchstens CHF 5'005 Mio. und Steuerschuld pro Jahr von nicht mehr als CHF 103'000.

            Gruss
            Lana

            Points: 100
              9 Monate später
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