Tim001
Hallo
Sie sollen das entsprechende Gesuch an der ESTV schicken und es wird akzeptiert, wenn die angegebenen Begründung und Beweise genügend sind. Wenn die entsprechneden Voraussetzungen erfüllt sind und den zweiten SSS bewilligt ist, dürfen Sie den zweiten SSS ab 01.01.2020 in der Buchhaltung rückwirkend anwenden.
Beachten Sie bitte, dass es geltenden Limiten für die Anwendung der SSS-Methode, die nicht überschritten werden dürfen, gibt: Jahresumsatz von höchstens CHF 5'005 Mio. und Steuerschuld pro Jahr von nicht mehr als CHF 103'000.
Gruss
Lana