Hallo zusammen, an einem von unseren Baustellencontainer ist ein Brandschaden durch unseren Kunden entstanden. Die Reparatur vom Container wurde durch uns veranlasst und an uns verrechnet. Nun werden wir die entstandenen Kosten 1:1 an unseren Kunden weiterverrechnen. Muss diese Rechnung mit oder ohne MwSt. erstellt werden?

  • Hallo Sev
    Grundsätzlich unterliegen die Zahlungen des Schadenersatzs der MWST nicht - es gibt hier kein Leistungsverhältnis. Der Schädiger bezahlt nicht für eine Leistung, sondern weil er dem Geschädigten einen Schaden zugefügt hat.
    Gruss
    Nina

5 Monate später

Hallo Sev
Grundsätzlich unterliegen die Zahlungen des Schadenersatzs der MWST nicht - es gibt hier kein Leistungsverhältnis. Der Schädiger bezahlt nicht für eine Leistung, sondern weil er dem Geschädigten einen Schaden zugefügt hat.
Gruss
Nina

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  • BrunoJuchli gefällt das

    Nina_S Vielen Dank für die schnelle Antwort Nina.

      2 Jahre später

      Hallo Nina! Muss man diesen Betrag in der MWST-Abrechnung als Mittelfluss ausweisen? Wir haben auch einen Schadenersatz ohne MWST von der Versicherung erhalten.
      Danke im Voraus!

        Richtig, das ist ein Mittelfluss, aber Nicht-Entgelte gemäss Art. 18 Abs. 2 MWSTG. Deswegen gehören diese Beträge nicht zum Umsatz. Sie müssen unter Ziffer 910 ausgewiesen werden
        Freundliche Grüsse
        Kamila

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