Hallo zusammen

Wir haben eine DL aus dem Ausland bezogen und die Rechnung unterliegt der Bezugssteuer.
Jetzt bin ich mir nicht 100% sicher handelt es sich bei dem in Rechnung gestellten Betrag um den Brutto oder Nettobetrag? Die Bemessungsbasis für die Steuer ist ja der Nettowert d. Dienstleistung.
Wie wäre es dann beispielsweise bei einen Rechnungsbetrag von 100 CHF?

Vielen Dank für das Feedback
Beste Grüsse Thuja

Points: 10

    Hallo Thuja

    Wenn eine Rechnung der Bezugssteuer unterliegt, steht dort immer der Nettobetrag (weil MWST 0 ist). Auf diesen Betrag musst du die Bezugsteuer aufrechnen. Also, wenn du die Rechnung für 100 CHF hast, musst du 7,7 CHF als Bezugsteuer ausweisen.

    Gruss
    Nina

      Hallo Nina

      Danke für die schnelle Antwort!

      Beste Grüsse
      Thuja

      Points: 10
        22 Tage später

        Hallo Thuja

        Wir haben einen Blogartikel zum Thema "Bezugsteuer" verfasst. Dort haben wir die wichtigsten Fragen zur Bezugsteuer erläutert. Einzelne schwierige Situationen werden durch Beispielen ergänzt. Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du diese hier oder direkt in unserem Blog stellen.

        Link zum Blog: https://treuhand-suche.ch/blog/die-bezugsteuer-alles-was-sie-wissen-muessen/

        Viele Grüsse
        Roman Keller

        Points: 180
          9 Monate später
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