Hallo zusammen
Ich bin etwas verwirrt und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Einfuhrsteuer und Bezugsteuer? Ist es das Gleiche? Sind diese Begriffe austauschbar? Oder muss man all diese Steuern bezahlen, wenn Waren aus dem Ausland importiert werden?
Gruss
Lou
Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Einfuhrsteuer und Bezugsteuer
Louez Hallo Lou
Grob gesagt stellt sowohl die Einfuhrsteuer als auch die Bezugsteuer ein Unterart der Mehrwertsteuer dar. Diese drei sind jedoch nicht das Gleiche. Mit dem Wort «Mehrwertsteuer» versteht man in der Regel die Inlandsteuer. Die Inlandsteuer bezieht sich auf Steuern, die im Inland für im Inland produzierte und konsumierte Waren und Dienstleistungen gezahlt werden.
Die Einfuhrsteuer und die Bezugsteuer beziehen sich ausschliesslich auf den Import von Waren bzw. Dienstleistungen. Die Einfuhrsteuer wird vom Zoll lediglich beim Wareneinfuhr in die Schweiz erhoben. Bei Bezug einer Dienstleistung oder eines Online-Services aus dem Ausland wird die Bezugsteuer dazugerechnet.
Dies wurde jedoch grob erklärt. Hier sollten jedoch mehrere Aspekten berücksichtigt werden, bevor festgestellt wird, wann und welche Steuern genau fällig sind.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gruss und ein schönes Wochenende
Alex
Louez
Das würde ich nicht sagen.
Es ist richtig, dass beide Steuern demselben Gesetz unterliegen und demselben Zweck dienen. Dies ist jedoch immer noch nicht die gleiche Steuer.
Diese Steuern werden zunächst von verschiedenen Ämtern erhoben. Die Einfuhrsteuer wird an die Zollbehörde direkt bei der Wareneinfuhr entrichtet. Die Bezugsteuer wird von der Steuerverwaltung erhoben.
Es gibt aber auch verschiedene Situationen, in denen die erste oder zweite Steuer nicht angerechnet wird.
Gruss, Alex
Louez
Es hängt davon ab, wie das Hosting bestellt und wie es bezahlt wurde. Bei einem privaten Einkauf wird keine Bezugsteuer dazugerechnet. Wenn der Kauf jedoch über ein Unternehmen getätigt wurde, soll die Bezugsteuer gezahlt werden. Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob die Rechnung ohne ausländische Mehrwertsteuer an das Unternehmen gestellt wurde.
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Ihre Einschätzung stimmt zwar, ist aber eher theoretischer Natur.
Der Begriff "Hosting" kann in der Tat zu Telekommunikationsdienstleistungen gehören.
Gemäss Artikel 10 MWSTG sind Subjekte von der Steuer befreit, wenn sie Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger erbringen. in anderen Fällen entsteht die Bezugsteuerpflicht erst, wenn der Betrag Fr.10.000- übersteigt.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_10