Louez Hallo Lou
Grob gesagt stellt sowohl die Einfuhrsteuer als auch die Bezugsteuer ein Unterart der Mehrwertsteuer dar. Diese drei sind jedoch nicht das Gleiche. Mit dem Wort «Mehrwertsteuer» versteht man in der Regel die Inlandsteuer. Die Inlandsteuer bezieht sich auf Steuern, die im Inland für im Inland produzierte und konsumierte Waren und Dienstleistungen gezahlt werden.
Die Einfuhrsteuer und die Bezugsteuer beziehen sich ausschliesslich auf den Import von Waren bzw. Dienstleistungen. Die Einfuhrsteuer wird vom Zoll lediglich beim Wareneinfuhr in die Schweiz erhoben. Bei Bezug einer Dienstleistung oder eines Online-Services aus dem Ausland wird die Bezugsteuer dazugerechnet.
Dies wurde jedoch grob erklärt. Hier sollten jedoch mehrere Aspekten berücksichtigt werden, bevor festgestellt wird, wann und welche Steuern genau fällig sind.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gruss und ein schönes Wochenende
Alex