Daniel
Bei 30-Tage-Wartefrist werden die Taggeldleistungen von der Versicherung erst ab dem 26.9.20 bezahlt. D.h. die Krankentaggeldversicherung sollte 80% des Lohnes für 5 Tage ausrichten (26.9.20 – 30.9.20). Der Lohn bei Krankheit sollte bis 26.9.20 zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt werden, falls keine Lohnreduktion auf 80% des Lohnes im Arbeitsvertrag abgemacht wurde.
Nehmen wir an, dass der Monatslohn CHF 5'000 beträgt:
Lohn 1.9.20 – 25.9.20: 5'000 * 25 / 30 * 100% = 4'166.70 CHF
Krankentaggelder 26.9.20 – 30.9.20: 5'000 * 5 / 30 * 80% = 666.65 CHF
Bruttolohn 4'166.70 CHF
In diesem Fall sind die Taggelder auf einer Akontobasis abgerechnet, da die wahrscheinlich erst später bei der Firma eintreffen werden. Falls Differenzen nach Erhalt der Taggeldabrechnung vom Versicherer entstehen, kann der Lohn im Folgemonat korrigiert werden.
Bitte beachte, dass keine Abzüge für AHV/IV/EO-Prämien von den Taggeldern gemacht werden müssen.
Ich hoffe, dass ich Dir damit behilflich sein konnte.
LG Anna