Hallo

Ich habe eine Assistentin angestellt, die ab und zu kleine administrative Aufgaben für uns erledigt.
Ihr Jahreslohn liegt unter CHF 2'300 und ist somit nicht AHV-beitragspflichtig. Wir verzichten entsprechend auf die Bezahlung der AHV-Beiträge. Sollten wir dann eine AHV-Verzichtserklärung unterschreiben lassen?

Gruss
goldschmidt

Points: 35

    Hi

    Die Zustimmung der Arbeitnehmenden muss schriftlich festgehalten werden. Die Arbeitgebenden müssen die schriftliche Kopie der entsprechenden Mitteilung zusammen mit den Lohnbelegen aufbewahren und der Ausgleichskasse auf Verlangen vorweisen. Sie können eine schriftliche Verzichtserklärung dazu benutzen oder den Verzicht auf der Lohnabrechnung / auf dem Auszahlungsbeleg mit der relevanten passenden Formulierung schriftlich festhalten.

    LG
    Lana

    Points: 100

      Idee für die Formulierung? Vorlage? Beispiel?

      Points: 35
      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        f_goldschmidt
        Eine mögliche Formulierung auf der Lohnabrechnung wäre:
        "Ohne Gegenbericht erfolgt bis zu einem jährlichen Betrag von CHF 2'300 keine AHV/IV/EO- und ALV-Abrechnung. Die Höhe der Versicherungsbeiträge, die als Grundlage für die spätere Rentenberechnung dient, nimmt dadurch ab, was zu tieferen Leistungen führen kann."

        LG
        Lana

        Points: 100
          8 Monate später
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