f_goldschmidt
Eine mögliche Formulierung auf der Lohnabrechnung wäre:
"Ohne Gegenbericht erfolgt bis zu einem jährlichen Betrag von CHF 2'300 keine AHV/IV/EO- und ALV-Abrechnung. Die Höhe der Versicherungsbeiträge, die als Grundlage für die spätere Rentenberechnung dient, nimmt dadurch ab, was zu tieferen Leistungen führen kann."
LG
Lana