Hallo Artur
Du musst den Verlust nicht vom Stammkapital abziehen - dafür gibt es das Konto Verlustvortrag. Eine Kapitalherabsetzung wird eben nicht empfohlen.
In der Schluss- und Öffnungsbilanz sollten dann die beiden stehen:
EK 20´000
Verlustvortrag 1´000
Fallst du im Folgejahr einen Gewinn erzielst, kannst du diesen mit dem Verlustvortrag verrechnen und weniger Steuern zahlen. Fallst du wieder einen Verlust hast, kannst diesen zum Verlustvortrag hinzurechnen.
Ich hoffe, ich habe das mehr oder weniger verständlich erklärt.
Gruss
Nina