Sorry, die ist oben beim Vermögen gar nicht drin, sondern offenbar bereits rausgerechnet. Aber unten im Vermögensvergleich bei der Vermögensverwendung sind CHF 20'000 drin (obwohl dir Firma schon einiges früher gegründet wurde). Aber wenn ich das rausnehme, verringert sich die Differenz nur um CHF 20'000 - die Differenz ist viel grösser. Die Idee mit der GmbH ist mir einfach in den Sinn gekommen, weil die Gesamtdifferenz ungefähr der Höhe der (Steuer-) Bewertung der GmbH entspricht. Aber wahrscheinlich ist das Zufall.

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    Ohne die Berechnung zu sehen, ist es natürlich schwierig, den Grund herauszufinden. Wenn es kein Geheimnis ist, kannst du mir sonst gerne die Berechnungen zusenden, dann schaue ich es mir mal an. Ich muss allerdings sagen, dass ich auf diesem Gebiet auch kein Experte bin. Aber interessieren würde es mich im Pinzip schon.

    Points: 180
      4 Tage später

      Eine Zusammenfassung des "Problems" eines Vermögens-Mankos findet ihr hier: https://treuhand-suche.ch/blog/vermoegensvergleich/
      Ich denke, das dürfte denie einen oder anderen interessieren, wenn sieer seine*ihre Steuererklärung ausfüllt :-)
      Vielen Dank an Diana für die Zurfügungstellung der Vermögensvergleichsrechnung (ist natürlich vollständig annonymisiert).

      Points: 180

        Danke ebenfalls Roman!
        Noch eine kurze Anschlussfrage: Die Privatliegenschaft (im Bau) wird beim Vermögen noch nicht erfasst, da noch keine Einschätzung der Steuerbehörde vorliegt - entsprechend sinkt das Vermögen, obwohl das Haus einen Wert besitzt. Das verzerrt doch die ganze Rechnung und die Vermögensrechnung ist dann nicht mehr sinnvoll... Oder wie siehst du das?

        Points: 5

          Im Berechnungsfile habe ich diese Positionen herausgenommen, da sonst alles noch komplizierter wird. Aber es würde auch sonst stimmen, wenn man die Baukosten einrechnet. Die Vermögensabnahme wird dann durch einen entsprechenden Mittelabfluss (Ausgaben für Bau) erklärt.
          Wenn der Bau später oben beim Vermögen wieder "aktiviert" wird, dann sollte das Vermögen wieder stabil sein, es fliesst dann quasi anderes Vermögen in den Bau.

          Hier sehe ich allerdings schon eine grosse Fehlerquelle dieses Vermögensvergleichs, denn ist so ein Bau rel. gross im Vergleich zum regulären Einkommen, ergeben sich bei kleinsten Fehler der Baukostenzusammenstellung schnell Differenzen, die schnell den ganzen Vermögensvergleich verzerren können. In einem solchen Fall lohnt es sich also, genauer hinzuschauen.

          Points: 180
            10 Tage später

            Hallo Roman
            Da hast du wahrscheinlich recht. Es gibt ja dann eine Abnahme im Vermögen wegen den Ausgaben für den Bau. Und unten beim Mittelabschluss sind dieses Ausgaben ja aufgeführt und damit "erklärt".
            Vielen Dank!

            Points: 5
              7 Tage später

              Hallo zusammen

              Ihr habt mir hier im Forum bereits einmal helfen können. Nun habe ich wieder ein Problem und zwar Folgendes:

              Steueramt schreibt
              Vermögens-Vermehrung per 31.12.19:
              Gemäss Ihrem Wertschriftenverzeichnis 2019 ergibt sich per Ende 2019 eine Vermögensvermehrung von CHF 283'899... (Differenz der Steuerwerte aus 2018 und 2019)
              Wir ersuchen Sie daher uns schriftlich mitzuteilen, wie diese Vermögensvermehrung zustande kam.

              Was genau können die Folgen sein, wenn ich das nicht mache? Droht mir dann eine Anklage?

              mfg Jürgen

              Points: 5

                Hoi Jürgen

                a) Ich würde dir sehr empfehlen, das Schreiben ernst zu nehmen und zu antworten. Was passieren kann, wenn du nichts machst, kannst du hier nachlesen: https://treuhand-suche.ch/blog/vermoegensvergleich/
                b) Du kannst auch mit folgendem Excel-File den Vermögensvergleich nachrechnen: https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2021/06/Vermoegensvergleich_Beispiel_treuhand-suche-ch.xlsx

                In einem frühren Beitrag hast du geschrieben, dass du Einzelunternehmer bist. Ich nehme daher an, dass der Fehler dort zu finden ist. Vielleicht stimmt etwas in deiner Buchhaltung nicht oder du hast absichtlich etwas nicht angegeben...

                Gruss
                Roman

                Points: 180
                  16 Tage später

                  Danke für die Eingebung.
                  Ich habe mich in der freien Zeit hinter diesen Vermögensvergleich gesetzt und ich glaube, du hast recht. Einer der Fehler ist in der Buchhaltung der Einzelunternehmung zu finden. Ich hoffe nur, das hat nicht zu grosse Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung... es war ja nicht absichtlich. Ich werde jedenfalls alles offenlegen und dann schauen wir mal, was passiert.
                  Zur Info für alle, die auch in dieser Situation sind: Ich habe noch Kapitalgewinne gefunden, die einen Teil erklären, diese wurden hier in der Diskussion noch nicht erwähnt. Diese sind ja nicht steuerbar in der Schweiz und das Steueramt hat vergessen, diese zu berücksichtigen.
                  mfg Jürgen

                  Points: 5
                    ein Jahr später

                    Hallo Roman, Hallo Forum
                    Ein kurzes Update zu meiner Situation: Ich habe mit der zuständigen Person auf der Steuerverwaltung das Problem persönlich besprochen und es wurde klar, dass alles in Ordnung ist. Man kann also mit denen gut reden und die Sache klären.
                    Also keine Panik, bei solcher Post vom Steueramt. So "stier" sind die dort nicht...
                    mfg Jürgen

                    Points: 5
                      3 Jahre später

                      Hallo,
                      ich habe ein ähnliches Problem wie oben diskutiert.
                      Kann mir jemand helfen oder mir eine gute Firma empfehlen, die sich um meine Schwierigkeiten mit der Steuererklärung kümmert?

                      Points: 35
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