Hallo zusammen
Vor kurzem bin ich in eine peinliche Situation geraten und möchte deswegen nachfragen, wer für den Kassenfehlbestand haftet: Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten, die Kassendifferenz abzudecken? Danke im Voraus.
Gruss
Claudia M.