Hallo Ralph. Guten Tag an Sie auch 🙂
Erfahrungsgemäss dient ein Zählprotokoll als Buchungsbeleg für festgestellte Kassendifferenzen. Deswegen sehe ich darin kein wesentliches Problem. Falls Sie eine andere Situation angetroffen haben, dann teilen Sie mir diese Story kurz mit, ohne lange zu fackeln.
Schönen Tag noch
Christoph Brumm