Hi

Der Sachverhalt ist wie folgt:

Per 31.12.2020 verfügt eine Firma über einen Vorratsbestand an Rohstoffe von 1'500 Tonnen zu einem Einkaufspreis von CHF 300 pro Tonne.
Um sich gegen fallende Preise abzusichern, schliesst diese Firma ein fixes Termingeschäft ab, per 30.07.2021 1'000 Tonen Rohstoffe zu einem Preis von CHF 350 pro Tonne zu verkaufen.

Nun ist die Frage zu den Hedge Accounting Regelungen in der Schweiz: wie soll diese Option im Abschluss per 31.12.2020 korrekt nach OR ausgewiesen werden?

Points: 5
  • Hallo Dr_Meister

    Grundsätzlich bestehen in OR keine spezifischen Darstellungsvortschriften für Derivate bzw. Absicherungsgeschäfte im Besonderen, die Anwendung von Hedge Accounting ist freiwillig. Beim Ausweis sind die folgenden Offenlegungsvortschriften zu beachten:

    Art. 959c Abs. 1 OR,
    Art. 960b OR,
    Art. 958c Abs. 1 OR.

    Die angewandten Gründsätze müssen im Anhang offengelegt werden. Im Sinne einer transparenten Darstellung empfiehlt es sich, die folgenden Angaben offenzulegen:

    Betrag der offenen derivativen Finanzinstrumente pro Kategorie;
    für jede Kategorie das Total der positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte sowie der Zweck des Haltens.

    Um Ihre Frage zur Bilanzierung per 31.12.2020 zu beantworten, fehlt folgende Informationen: wann wurde der Vertrag genau abgeschlossen?

    LG
    Lana_S

Hallo Dr_Meister

Grundsätzlich bestehen in OR keine spezifischen Darstellungsvortschriften für Derivate bzw. Absicherungsgeschäfte im Besonderen, die Anwendung von Hedge Accounting ist freiwillig. Beim Ausweis sind die folgenden Offenlegungsvortschriften zu beachten:

Art. 959c Abs. 1 OR,
Art. 960b OR,
Art. 958c Abs. 1 OR.

Die angewandten Gründsätze müssen im Anhang offengelegt werden. Im Sinne einer transparenten Darstellung empfiehlt es sich, die folgenden Angaben offenzulegen:

Betrag der offenen derivativen Finanzinstrumente pro Kategorie;
für jede Kategorie das Total der positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte sowie der Zweck des Haltens.

Um Ihre Frage zur Bilanzierung per 31.12.2020 zu beantworten, fehlt folgende Informationen: wann wurde der Vertrag genau abgeschlossen?

LG
Lana_S

Points: 100
  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    Lana_S Der Vetrag wurde im April 2021 abgeschlossen.

    Points: 5
    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

      Dr_Meister

      Laut OR sollten derivative Finanzinstrumente nach dem Niederwertsprinzip in der Bilanz bewertet werden: zum tieferen Wert von Anschaffungskosten und Marktwert. Falls der Marktpreis über dem Einkaufspreis per 31.12.2020 im beschriebenen Fall liegt, ist keine Bewertungsanpassung notwendig. Man muss diesen Geschäftsvorfall lediglich im Anhang ausweisen.

      Points: 100
        Eine Antwort schreiben…