Guten Abend an alle

ich habe eine Quittung verloren, die ich unbedingt dem Steueramt vorlegen muss. Wurde jemand schon einmal mit einem ähnlichen Problem konfrontiert? Gibt es eine Lösung für diese Situation?

Freundliche Grüsse
Isabella Kohler

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    Guten Tag Frau Kohler

    die optimale Lösung dieser Situation ist gleichzeitig die einfachste – sich an den Aussteller dieser Quittung zu wenden und um eine Zweitschrift zu bieten. Das liegt auf der Hand.

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      Guten Tag Sterngucker

      vielen Dank für Ihren Ratschlag. Der Aussteller dieser Quittung ist allerdings derzeit nicht erreichbar. Deshalb kann ich keine Zweitschrift erhalten und bin ein bisschen unschlüssig, ob es überhaupt eine andere Lösung gibt.

      Points: 5

        Hallo Frau Kohler

        Ihr Fall ist nicht einmalig. Ab und zu werden vermutlich viele Unternehmer mit dieser Frage konfrontiert. Theoretisch ist eine andere Option möglich, indem man einen Eigenbeleg ausstellt. Es ist jedoch zu bedenken, dass diese Alternative eher ausnahmsweise und mit gewissen Beschränkungen genutzt werden sollte. Es gibt geringfügige alltägliche Ausgaben, die man durch einen Beleg nicht nachweisen muss. Aus diesem Grund erlaubt es der Gesetzgeber, einen Eigenbeleg auszustellen und damit den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Sie dürfen also die verlorene Quittung mit einem Eigenbeleg ersetzen.

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          Guten Tag Sterngucker

          gibt es bestimmte Einschränkungen hinsichtlich des Betrages?

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            Soweit ich weiss, gibt es diesbezüglich keine Einschränkungen. Allerdings muss der Betrag des Eigenbelegs mit Ihren alltäglichen Ausgaben in bar übereinstimmen. Die Ausgaben müssen transparent, eindeutig und gut begründbar sein.

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              24 Tage später

              Danke Sterngucker. Alles ist klar.

              Points: 5
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