Guten Abend an alle
ich habe eine Quittung verloren, die ich unbedingt dem Steueramt vorlegen muss. Wurde jemand schon einmal mit einem ähnlichen Problem konfrontiert? Gibt es eine Lösung für diese Situation?
Freundliche Grüsse
Isabella Kohler
Guten Abend an alle
ich habe eine Quittung verloren, die ich unbedingt dem Steueramt vorlegen muss. Wurde jemand schon einmal mit einem ähnlichen Problem konfrontiert? Gibt es eine Lösung für diese Situation?
Freundliche Grüsse
Isabella Kohler
Guten Tag Frau Kohler
die optimale Lösung dieser Situation ist gleichzeitig die einfachste – sich an den Aussteller dieser Quittung zu wenden und um eine Zweitschrift zu bieten. Das liegt auf der Hand.
Guten Tag Sterngucker
vielen Dank für Ihren Ratschlag. Der Aussteller dieser Quittung ist allerdings derzeit nicht erreichbar. Deshalb kann ich keine Zweitschrift erhalten und bin ein bisschen unschlüssig, ob es überhaupt eine andere Lösung gibt.
Hallo Frau Kohler
Ihr Fall ist nicht einmalig. Ab und zu werden vermutlich viele Unternehmer mit dieser Frage konfrontiert. Theoretisch ist eine andere Option möglich, indem man einen Eigenbeleg ausstellt. Es ist jedoch zu bedenken, dass diese Alternative eher ausnahmsweise und mit gewissen Beschränkungen genutzt werden sollte. Es gibt geringfügige alltägliche Ausgaben, die man durch einen Beleg nicht nachweisen muss. Aus diesem Grund erlaubt es der Gesetzgeber, einen Eigenbeleg auszustellen und damit den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Sie dürfen also die verlorene Quittung mit einem Eigenbeleg ersetzen.
Es gibt übrigens zum Thema Eigenbeleg bereits eine Diskussion: https://treuhand-suche.ch/forum/d/109-wie-erstelle-ich-einen-eigenbeleg-vorlage
Guten Tag Sterngucker
gibt es bestimmte Einschränkungen hinsichtlich des Betrages?
Soweit ich weiss, gibt es diesbezüglich keine Einschränkungen. Allerdings muss der Betrag des Eigenbelegs mit Ihren alltäglichen Ausgaben in bar übereinstimmen. Die Ausgaben müssen transparent, eindeutig und gut begründbar sein.
Danke Sterngucker. Alles ist klar.