Hallo Frau Kohler
Ihr Fall ist nicht einmalig. Ab und zu werden vermutlich viele Unternehmer mit dieser Frage konfrontiert. Theoretisch ist eine andere Option möglich, indem man einen Eigenbeleg ausstellt. Es ist jedoch zu bedenken, dass diese Alternative eher ausnahmsweise und mit gewissen Beschränkungen genutzt werden sollte. Es gibt geringfügige alltägliche Ausgaben, die man durch einen Beleg nicht nachweisen muss. Aus diesem Grund erlaubt es der Gesetzgeber, einen Eigenbeleg auszustellen und damit den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Sie dürfen also die verlorene Quittung mit einem Eigenbeleg ersetzen.