Luca7764
Hallo Luca
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten: Die genaue Höhe hängt von der Branche ab.
Ich denke, dass dein Problem eher mit der Form des Darlehens verbunden ist. Darlehen mit Rangrücktritt sind faktisch Eigenkapital. Auf EK gibt es nie Zinsen. Ich würde behaupten, dass du noch Glück gehabt hast: Das Steueramt könnte diese Auszahlung sogar als verdeckte Gewinnausschüttung qualifizieren. Dann müsstest du zusätzlich 35% Verrechnungssteuer bezahlen.
Freundliche Grüsse
Roger