Meinst du, dass eine Lohnfortzahlung vorgesehen ist? Das hängt vom Arbeitsvertrag und den Bedingungen der Krankentaggeldversicherung ab. Gesetzliche Regelungen verlangen in den ersten drei Monaten bei Krankheit keine zwingende Lohnfortzahlung. Eine Versicherung kann sowohl ab dem ersten Tag als auch eben erst nach 90 Arbeitstagen decken. Am besten beim Arbeitgeber sofort abklären.
Freundliche Grüsse
Kamila