Hallo zusammen,

ich bin Gründer und Inhaber einer GmbH. Kommendes Jahr beabsichtige ich aus verschiedenen Gründen das Kapital meines Unternehmens zu erhöhen. Ich habe mich kürzlich mit dem Thema ein wenig beschäftigt. Da diesbezüglich ziemlich viele Informationen im Raum stehen, bin ich mir nicht sicher, wie man die Buchung dazu korrekt vornimmt. Ich würde mich darum über jeden Rat und mögliche Vorschläge zu dem Thema freuen.

Points: 5

    Hoi Lukas,

    da es um eine «klassische» oder nominale Kapitalerhöhung handelt, müssen Sie dazu das Konto 2800 «Stammkapital» nutzen. Dann stimmt die Stammkapitalerhöhung Ihres Unternehmens mit dem einbezahlten Betrag überein. Falls der einbezahlte Betrag höher als die Erhöhung des Stammkapitals ausfällt, muss diese Differenz durch eine Erhöhung von Reserven eingebucht werden. Diese Praxis ist aber eher für eine AG üblich. In Ihrem Fall (GmbH) lohnt es sich kaum, das zu berücksichtigen. Noch eine wichtige Anmerkung dazu: Die entsprechenden Änderungen des Stammkapitals müssen ins Handelsregister übertragen werden.

    BG
    Christoph

    Points: 180

      Hallo Christoph,

      vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wenn ich recht verstanden habe, sieht der Buchungssatz bei der nominellen Kapitalerhöhung wie folgt aus: Soll: 1020 Bankguthaben; Haben: Stammkapital 2800. Die Summe auf beiden Seiten des Buchungssatzes entspricht der Summe der Kapitalerhöhung.

      Points: 5
        4 Monate später

        Sie haben völlig recht. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Kapitalerhöhung nicht in Geldform, sondern durch Erbringung von Sacheinlagen durchgeführt wird. Dann bucht man die Kapitalerhöhung mittels diesem Buchungssatz: Soll: 1500 (je nach Art der Sachanlagen); Haben: Stammkapital 2800. Das konkrete Konto hängt von der Form der Kapitalerhöhung ab. In diesem Forum gab es schon früher eine Diskussion zu dem Thema. Sie können diese Informationen unter folgendem Link entnehmen. https://treuhand-suche.ch/forum/d/491-kapitalerhohung-durch-einbringung-von-sacheinlagen
        Ist der eingezahlte Betrag höher als die Kapitalerhöhung, bucht man in diesem Fall den Rest auf die gesetzlichen Kapitalreserven.

        Points: 180

          Klar. Danke nochmals für Ihren Einsatz.

          Points: 5
            ein Jahr später

            Sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung und versuche Ihre Frage bestmöglich zu beantworten.

            Wenn Sie beabsichtigen, das Kapital Ihrer GmbH zu erhöhen, müssen Sie neue Geschäftsanteile ausgeben. Die Ausgabe neuer Geschäftsanteile führt zu einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals und dementsprechend auch zu einer Erhöhung des Eigenkapitals.

            Um die Ausgabe neuer Geschäftsanteile und die damit verbundene Kapitalerhöhung in der Buchhaltung korrekt zu erfassen, müssen Sie eine entsprechende Buchung vornehmen. Eine mögliche Buchung könnte wie folgt aussehen:

            Sie eröffnen ein neues Eigenkapitalkonto, das den Namen "Gezeichnetes Kapital" oder "Kapitalerhöhung" trägt.
            Sie buchen den Betrag, den Sie durch die Ausgabe der neuen Geschäftsanteile erzielen, auf das Eigenkapitalkonto "Gezeichnetes Kapital" oder "Kapitalerhöhung".
            Sie buchen den entsprechenden Betrag auf das Bankkonto oder das Konto, auf dem Sie das Geld erhalten haben.

            Die genaue Buchung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Nennbetrag der neuen Geschäftsanteile, dem Ausgabepreis der neuen Geschäftsanteile oder der Anzahl der ausgegebenen Geschäftsanteile.

            Ich empfehle Ihnen daher, sich von einem Steuerberater oder Buchhalter beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die Buchung korrekt durchführen und alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

            Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

            Points: 30
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