Hoi Lukas,
da es um eine «klassische» oder nominale Kapitalerhöhung handelt, müssen Sie dazu das Konto 2800 «Stammkapital» nutzen. Dann stimmt die Stammkapitalerhöhung Ihres Unternehmens mit dem einbezahlten Betrag überein. Falls der einbezahlte Betrag höher als die Erhöhung des Stammkapitals ausfällt, muss diese Differenz durch eine Erhöhung von Reserven eingebucht werden. Diese Praxis ist aber eher für eine AG üblich. In Ihrem Fall (GmbH) lohnt es sich kaum, das zu berücksichtigen. Noch eine wichtige Anmerkung dazu: Die entsprechenden Änderungen des Stammkapitals müssen ins Handelsregister übertragen werden.
BG
Christoph