Es ist zu beachten, dass die buchhalterische Behandlung und die Art und Weise, in der Einnahmen oder Erträge erfasst werden, von den geltenden Rechnungslegungsstandards und Steuergesetzen abhängen können. Die genaue Art und Weise der Erfassung von Erträgen oder Einnahmen kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren und hängt oft von den spezifischen Umständen und Vereinbarungen ab. Wenn es um die Vermietung einer Wohnung geht, wird dort alles mit Einnahmen verwechselt, na ja, nur bei größeren Portalen wie https://rentola.ch/ wird alles von einer großen Anzahl von Mitarbeitern gezählt. Ihr Vorschlag, Erträge als betriebsfremde außerordentliche Erträge zu erfassen, erscheint sinnvoll, wenn es sich um ungewöhnliche Erträge handelt, die nicht direkt mit dem Kerngeschäft des Unternehmens zusammenhängen. Es wäre jedoch ratsam, die genauen Vorschriften und Richtlinien Ihres Unternehmens sowie die örtlichen Steuerbehörden zu konsultieren, um sicherzustellen, dass dieser Eintrag korrekt ist und dem geltenden Recht entspricht.