matthias
Hey Matthias
Eine Konventionalstrafe ist ein Geschäftsaufwand und soll dementsprechend eingebucht werden. Meiner Ansicht nach stellt die Strafe einen ausserordentlichen Aufwand dar, zumal dieser eher einmalig anfällt und nicht wiederkehrend ist (hoffentlich). Von daher würde ich hier das Konto 8500 «Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand» verwenden.
Freundliche Grüsse
Denys