Jana-Vogel Hallo Jana
Generell muss jeder Verein eine Steuererklärung abgeben. Auch relativ kleine Vereine, die fast keinen Gewinn machen oder auch Verluste tragen, sind davon betroffen. In manchen Kantonen gilt eine Ausnahme, aber nur für die Vereine, die steuerbefreit sind.
Die Besteuerung erfolgt ab einem steuerbaren Gewinn sowie ab einem steuerbaren Kapital. Die Beträge unterscheiden sich abhängig vom Kanton. Die Werte findet man auf der Webseite der Steuerverwaltung des entsprechenden Kantons. Hier sind auch Wegleitungen und Merkblättern zu finden.
Eine Steuerbefreiung ist möglich für juristische Personen, die öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen und bei welchen Gewinn und Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet werden.
Ich hoffe, dass meine Antwort für Dich hilfreich war.
Grüsse
Alex