Unser Unternahmen ist MwSt-pflichtig. Es wurde von uns eine Rechnung erhalten und bezahlt, wo auch Artikel für eine Drittperson draufstehen. Damit die Kosten von der Drittperson erstattet werden können, müssen wir eine Rechnung ausstellen. Der Preis wird 1:1 übernommen. Müssen wir MwSt draufrechnen?
MwSt und Weiterverrechnung
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swen_gloeckner Hallo Swen,
sofern es gesondert ausgewiesen werden kann, dass es um reine Erstattung der Kosten geht, können die Kosten 1:1 verrechnet werden. Es geht hier um durchlaufende Posten. Die Rechnung sollte aber auf den Namen der Drittperson erstellt werden.
Grüsse
Alex
Hallo liebe Mitglieder
Ich habe gerade eine ähnliche Situation. Wir haben eine Ware für eine Firma gekauft. Die Rechnung wurde aber auf unseren Namen erstellt. Wir rechnen keine Zusatzleistung dazu, d.h. auch keinen Gewinn. Können wir auch keine MwSt. draufrechnen?
Danke im Voraus!
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Alex_W Danke für die Info!
PS: Ich hab übrigens noch diese Info zur MwSt-Abstimmung und Korrekturen gefunden: Eine allfällig Korrekturfrist beträgt offenbar 180 bzw. 240 Tage. https://accounting-forum.ch/d/129-mwst-jahresabstimmung-bis-wann-und-wie-soll-ich-diese-einreichen
nicole_oster Hallo Nicole,
hier sieht die Situation ein bisschen anders aus. In diesem Fall sollen die Kosten über Aufwand verbucht werden. Es muss auch eine neue Rechnung auf den Namen der Drittperson erstellt werden. Die Erstattung verbucht man über Einnahmen. Bei dem Kauf kann man bezahlte MwSt. als Vorsteuer anrechnen und bei der Weiterleitung braucht man den Betrag als Umsatzsteuer wieder dazuzurechnen.
Beispiel
Ein Artikel für CHF 100 + 7.7% MWST = CHF 107.7
Der Artikel wurde für CHF 107.7 inkl. MwSt. gekauft
Rechnung an die Firma (bei der Weiterleitung)
Spesenersatz für die Ware: CHF 100
MwSt. 7.7%: CHF 7.7
Total inkl. MwSt. CHF 107.7
Im Endeffekt wurden keine zusätzlichen Kosten dazugerechnet.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
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Noch ein paar Tipps zum Thema zu den Unterschieden zwischen durchlaufenden Posten und der Weiterverrechnung von Kosten
Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten bezeichnen Mittelflüsse (bzw. Rechnungen), die von einem Unternehmen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung für andere vereinnahmt oder verausgabt werden. Sie stellen daher weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben dar. Es handelt sich also um eine Art Off-Balance Sheet Transaktion.
Durchlaufenden Posten werden für Drittparteien in Rechnung gestellt, daher müssen diese auf einer Rechnung stets auch getrennt dargestellt werden. Auch die MwSt darf nicht für sie veranschlagt werden. Die Weiterverrechnung erfolgt somit immer netto (sonst wird allenfalls MwSt auf die MwSt bezahlt). Beispiele für durchlaufende Posten sind Leistungen von externen Dienstleistern oder öffentliche Gebühren: Orts- und Kurtaxen, Rezeptgebühren, Begutachtungsplaketten, von Rechtsanwälten oder Notaren weiterverrechnete Gerichtsgebühren oder Auslagen eines Spediteurs (z. B. Zölle). Die Originalbelege sollten jeweils an denjenigen weitergegeben werden, für den diese Ausgaben getätigt wurden, denn dieser muss in seiner Buchhaltung diese Ausgaben verbuchen.
Weiterverrechnung von Nebenleistungen
Werden hingegen mit der Leistung verbundene Kosten, im eigenen Namen bezogen und an Kunden weiterverrechnet, handelt es sich nicht mehr um durchlaufende Kosten.
Ausgaben, die in direktem Zusammenhang zur Dienstleistung stehen und auf eigenen Namen in Rechnung gestellt werden, wie z. B. Telefonkosten, Frachtspesen, Reisekosten werden hingegen inkl. MwSt weiterverrechnet. Der Mehrwertsteuersatz orientiert sich dabei an der Hauptleistung. Selbst Leistungen, die isoliert betrachtet mehrwertsteuerbefreit wären, werden damit mehrwertsteuerpflichtig. Die Originalrechnungen bleiben im eigenen Unternehmen und werden von der Buchhaltung entsprechend intern verbucht.
Bei MwSt. im Ausland ist die Sachelage ein bisschen anders. Diese kann man auch zurückfordern. Hier ein Diskussion für die MwSt-Rückforderung im Ausland: https://accounting-forum.ch/d/126-uk-vat-mwst-zur-ckfordern
Hallo
Ich habe eine Gutschrift von einem Lieferanten bekommen, die mir als Händlerprovision überwiesen wurde. Ich soll dabei auch MwSt. buchen oder?
MonikaM Hallo Monika
Die Gutschrift widerspiegelt Deinen Umsatz für die Leistungen, die Du geliefert hast. Wenn Du MWST-pflichtig bist, dann ist dieser Umsatz auch entsprechend MWST-pflichtig. In der Schweiz beträgt der Satz bis Ende Jahr noch 8% (Standartsatz), ab 1. Januar 2018 dann 7,7 %. Nur Dienstleistungen, die exportiert werden, sind steuerbefreit.
Viele Grüsse
Alex
Hallo Alex
Du schreibst, dass Dienstleistungen, die exportiert werden, steuerbefreit sind. Das stimmt ja nur im B2B-Bereich. Bei B2C stimmt das ja nicht. Jedenfalls, wenn man von der Schweiz nach Deutschland exportiert, scheint das nicht der Fall zu sein bzw. nur in gewissen Fällen. Musst mal lesen, das ist noch kompliziert: https://accounting-forum.ch/d/145-rechnung-erstellen-an-kunde-in-eu-mwst
Gruss, Michi
Hallo zusammen
Wir sind ein Reisebüro und haben für einen Agenten aus Deutschland (auch ein Reisebüro) verschiedene Postdienstleistungen, sprich Portokosten im eigenen Namen bezogen und haben an deren Kunden die Briefe versendet. Nun möchten wir dem deutschen Reisebüro diese Kosten weiterverrechnen. Ist es richtig, dass diese Dienstleistung nach Empfängerortsprinzip nicht der Inlandssteuer unterliegt? Können wir den Vorsteuerabzug trotzdem geltend machen, wenn wir nur den Nettobetrag weiterverrechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Sali Mari,
Korrekt, Empfängerortsprinzip kommt zur Anwendung (Export), keine MWST! Auf der Rechnung sollte aber stehen "Steuerschuldnerschaft liegt beim Leistungsempfänger".
Grundsätzlich können Aufwände mit MwSt. als Vorsteuer geltend gemacht werden, da die ESTV dies bei Exporten akzeptiert. Briefmarken sind allerdings nicht MWST-belastet.
Noch eine spezielle Frage. Wir haben für unseren Kunden Ware vom Ausland eingeführt (er hat keine Lizenz), diese wurde an ihm direkt geliefert. Die Einfuhr Rechnung inkl. Zoll und MWSt. für die Ware wurde auf uns ausgestellt. Sieht wie folgt aus:
Zoll - CHF 205
MWSt. - CHF 213
andere Kosten - CHF 130.
Wir wollen dem Kunden den gleichen Betrag fakturieren. Wie hoch wird der MWSt. Betrag sein? Oder wie soll die Rechnung aussehen?
Hallo Lena
Wir habt ihr das mit dem Kunden abgesprochen: Brutto- oder Netto-Methode?
Bei Brutto-Methode muss du die MWST auf die ganze Rechnung (Netto + alle Steuern und Kosten) aufschlagen.
Bei Netto-Methode kannst du die Rechnung so wie sie ist weiterverrechnen.
Gruss
Nina
Hallo Lena
Hier kannst du mehr zum Thema „Weiterverrechnung“ lesen: https://treuhand-suche.ch/blog/wie-verrechne-ich-dem-kunden-die-spesen-mit-oder-ohne-mwst/
Die Grundsätze, die im Artikel beschrieben werden, gelten nicht nur für Spesen, sondern für alle Nebenleistungen, die du weiterverrechnen willst. Wie Nina sagte, ist das Wichtigste die Vereinbarung mit Kunden darüber, welche Variante der Weiterverrechnung ihr benutzt.
Freundliche Grüsse
Roman Keller
Hallo Zusammen, es wird die Nettometode benutzt.
Mein Problem ist jedoch anders. Es handelt sich um die Zollrechnung der Firma Schenker. Der MWSt. Betrag von CHF 213 ist dann die MWSt. für die verzollte/ eingeführte Ware.
Ist die Weiterverrechnung dann wie folgt: Zoll - 205.-, weitere Kosten CHF 130, MWSt.: CHF 213 (keine 7.7% vom 205+130 CHF).
Danke
Die Bruttometode wäre dann
ander Kosten CHF 130 +MWSt. 7.7%
Zoll CHF 205 (ohne MWSt?)
MWSt. CHF 213 (ohne MWSt.)
Gesamtbetrag: CHF 548
MWSt.: 10.01 (130*7.7%) +213 = 223.01?
Nein, bei Brutto-Methode musst du die MWST auf den ganzen Rechnungsbetrag aufrechnen. Das heisst:
Gesamtbetrag der Rechnung : CHF 548
MWST: CHF 42.2 ( CHF 548* 7.7%)
Gruss
Nina