Noch ein paar Tipps zum Thema zu den Unterschieden zwischen durchlaufenden Posten und der Weiterverrechnung von Kosten
Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten bezeichnen Mittelflüsse (bzw. Rechnungen), die von einem Unternehmen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung für andere vereinnahmt oder verausgabt werden. Sie stellen daher weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben dar. Es handelt sich also um eine Art Off-Balance Sheet Transaktion.
Durchlaufenden Posten werden für Drittparteien in Rechnung gestellt, daher müssen diese auf einer Rechnung stets auch getrennt dargestellt werden. Auch die MwSt darf nicht für sie veranschlagt werden. Die Weiterverrechnung erfolgt somit immer netto (sonst wird allenfalls MwSt auf die MwSt bezahlt). Beispiele für durchlaufende Posten sind Leistungen von externen Dienstleistern oder öffentliche Gebühren: Orts- und Kurtaxen, Rezeptgebühren, Begutachtungsplaketten, von Rechtsanwälten oder Notaren weiterverrechnete Gerichtsgebühren oder Auslagen eines Spediteurs (z. B. Zölle). Die Originalbelege sollten jeweils an denjenigen weitergegeben werden, für den diese Ausgaben getätigt wurden, denn dieser muss in seiner Buchhaltung diese Ausgaben verbuchen.
Weiterverrechnung von Nebenleistungen
Werden hingegen mit der Leistung verbundene Kosten, im eigenen Namen bezogen und an Kunden weiterverrechnet, handelt es sich nicht mehr um durchlaufende Kosten.
Ausgaben, die in direktem Zusammenhang zur Dienstleistung stehen und auf eigenen Namen in Rechnung gestellt werden, wie z. B. Telefonkosten, Frachtspesen, Reisekosten werden hingegen inkl. MwSt weiterverrechnet. Der Mehrwertsteuersatz orientiert sich dabei an der Hauptleistung. Selbst Leistungen, die isoliert betrachtet mehrwertsteuerbefreit wären, werden damit mehrwertsteuerpflichtig. Die Originalrechnungen bleiben im eigenen Unternehmen und werden von der Buchhaltung entsprechend intern verbucht.
Bei MwSt. im Ausland ist die Sachelage ein bisschen anders. Diese kann man auch zurückfordern. Hier ein Diskussion für die MwSt-Rückforderung im Ausland: https://accounting-forum.ch/d/126-uk-vat-mwst-zur-ckfordern