AnnaBeich Hallo Anna,
so wie Du es schilderst, ist nicht klar, ob Eure Situation tatsächlich so schlimm ist.
Gemäss schweizerischem Obligationenrecht unterscheidet man drei Arten von Unterbilanzen:
Wenn die Aktiven das ganze Fremdkapital und mindestens die Hälfte des Grundkapitals (inkl. der gesetzlichen Reserven) decken, dann handelt es sich um eine Unterbilanz ohne gesetzliche Folgen.
Wenn die Hälfte des Grundkapitals (inkl. gesetzlicher Reserven) nicht mehr gedeckt ist, das Fremdkapital jedoch schon, dann spricht man von einem Kapitalverlust. In dem Fall müssen Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden.
Sind weder das Eigenkapital, noch das Fremdkapital gedeckt, so liegt eine Überschuldung vor oder ein sogenanntes negatives Eigenkapital. Erst im letzten Fall spricht man um einen Konkurs. Einen Konkurs kann man aber auch umgehen.
So eine Frage ist schwer zu beantworten ohne genauere Info zu haben. Aber ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Grüsse
Alex