Frauke Hallo,
Sie und Ihre Ehefrau müssen bereits für die Steuerperiode, in welcher Sie geheiratet sind (Heiratsperiode), eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Sie werden für das ganze Jahr zum Verheiratetentarif ordentlich besteuert.
Hinsichtlich der Quellensteuer sieht die Situation bei Ihrer Ehefrau wie folgt aus:
- Bis und mit dem Monat der Heirat entrichtet sie die Quellensteuer als Alleinstehende.
- Ab Beginn des der Heirat folgenden Monats unterliegt sie der ordentlichen Besteuerung und ist nicht mehr quellensteuerpflichtig.
Es ergibt sich also eine unterjährige Steuerpflicht. Folglich erfolgt eine Umrechnung der Einkünfte zwecks Satzbestimmung.
Beste Gruesse,
Sascha.