Hallo,
Sie müssen im Wohnkanton eine Steuererklärung ausfüllen. In diese Steuererklärung geben Sie alle Einkommen (also auch die Erträge aus der Vermietung der Eigentumswohnung) und alle Vermögenswerte an. Schicken Sie eine Kopie der Steuererklärung Ihres Wohnkantons an den Kanton, in dem die Immobilien stehen.
Selbstverständlich müssen Sie nicht in allen Kantonen die volle Steuern bezahlen. Die Kantone nehmen eine sogenannte Steuerausscheidung vor. Mit der Steuerausscheidung wird die Doppelbesteuerung vermieden. Das heisst, wenn zwei oder mehrere Gemeinden, Kantone oder Staaten die Steuerhoheit für Ihr Einkommen oder Vermögen beanspruchen, werden Sie nicht doppelt besteuert - die Steuern werden aufgeteilt.
LG, Bernd.