MitziAndermatt
Hallo, du meinst wahrscheinlich die "Heiratsstrafe", die sich auf eine steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren oder Einzelpersonen bezieht. Dies tritt in Steuersystemen auf, die eine gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren vorsehen, bei der das gemeinsame Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt wird und gemeinsam besteuert wird.
Die Heiratsstrafe tritt auf, wenn die gemeinsame Besteuerung zu einer höheren Steuerbelastung führt, als wenn die beiden Ehepartner einzeln besteuert würden. Dies kann passieren, wenn die individuellen Einkommen der Ehepartner hoch genug sind, dass sie in eine höhere Steuerklasse fallen, wenn sie kombiniert werden, im Vergleich zu dem, was sie einzeln zahlen würden.
Die Heiratsstrafe betrifft in der Regel Ehepaare, die ähnliche Einkommen haben. In Fällen, in denen ein Ehepartner erheblich weniger verdient als der andere, kann die gemeinsame Veranlagung sogar zu einer Steuerersparnis führen, was als "Heiratsbonus" bezeichnet wird.