S_Frueh Hallo S_Frueh
Verpflegung bei der Arbeit gehört zum Naturallohn, d.h. er ist ein Bestandteil des Lohnes, der aber nicht direkt ausbezahlt wird. Es soll auch berücksichtigt werden, dass der Naturallohn der Sozialversicherungs- und Steuerpflicht unterliegt. Der Betrag kann man in der Lohnabrechnung mit dem monatlichen Bruttolohn zusammenrechnen.
Viele Grüsse
Alex