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Der Eigenmietwert von Liegenschaften im Ausland ist in der Regel nicht einkommenssteuerpflichtig, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Aus diesem Grund kann der Besitz einer Immobilie im Ausland dazu führen, dass Sie dennoch höhere Steuern zahlen müssen.
Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln für die Berechnung des Eigenmietwerts. Am besten erkundigen Sie sich also bei Ihrem örtlichen Steueramt. In einigen Fällen möglich, eine Befreiung vom Eigenmietwert zu erhalten, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass die Immobilie unbewohnbar ist und/oder aus dem Zustand her nicht vermietet werden kann.
Ich empfehle Ihnen, dem Finanzamt die gesamte Situation zu schildern und Nachweise über den aktuellen Zustand der Immobilie vorzulegen, um direkt von dort klare Informationen zu erhalten bzw mögliche steuerliche Vorteile nutzen.