Hallo liebes Forum, im vergangenen Jahr habe ich kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt, sondern habe IV-Taggelder erhalten und mich beruflich umgeschult. Ist es möglich, die Kosten für die Umschulung steuerlich geltend zu machen?

Danke, Sabina.

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    Sabina

    Guten Abend Sabina,

    Wenn Sie im letzten Jahr keine Erwerbseinkommen hatten und stattdessen IV-Taggelder bezogen haben, könnte dies Ihre Steuersituation beeinflussen. Die steuerliche Behandlung von Umschulungskosten kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich Ihrer persönlichen Umstände, des Kantons, in dem Sie leben, und der Art der Umschulung. In der Regel können Umschulungskosten unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein.

    Es ist zu beachten, dass die Kosten für die berufliche Umschulung in der Regel für die Ausübung Ihres aktuellen oder zukünftigen Berufs relevant sein müssen, um steuerlich absetzbar zu sein. Sie müssen in der Regel Belege und Nachweise über die entstandenen Ausgaben vorlegen.

    Beste Gruesse, Stephanie.

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      Sabina

      Ja, sofern sie berufsorientiert sind und du sie selber getragen hast, kannst du bis zu einem Gesamtbetrag von 12'000 Franken abziehen.

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        Hallo liebe Mitglieder, ich habe eine Frage bezüglich KTG-Taggeld. Das KTG-Taggeld ist nicht AHV-pflichtig, richtig? Soll man AHV, ALV und KTG Abzüge nur für die Differenz zwischen Brutto-Lohn und Taggeld berechnen?
        Danke im Voraus! 🙏

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          Max

          Richtig, das KTG-Taggeld ist in der Regel nicht AHV-pflichtig. Die AHV und ALV werden in der Regel nur auf tatsächlich erzieltes Einkommen berechnet. Wenn Sie also Krankentaggeld (KTG-Taggeld) erhalten, das nicht als Einkommen gilt, werden dafür normalerweise keine AHV- und ALV-Beiträge erhoben.

          Die Berechnung der Abzüge für AHV, ALV und KTG erfolgt normalerweise auf der Grundlage des Bruttoeinkommens, nicht des Krankentaggeldes. Das bedeutet, dass Sie diese Abzüge nur auf den Teil Ihres Einkommens berechnen müssen, der nicht durch das KTG-Taggeld abgedeckt ist.

          Gruss,
          Ulrich.

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            Hallo liebe Forum-Mitglieder,

            eine Freundin von mir ist schohn längere Zeit arbeitsunfähig. Wie genau kann sie Taggeld bekommen?

            Vielen Dank im Voraus,
            Jessica.

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              JessicaB

              Hallo, wenn Ihre Freundin aufgrund von Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig ist, kann sie möglicherweise Taggeldleistungen über die Invalidenversicherung (IV) beziehen, anstatt über die Arbeitslosenversicherung (ALV). Dafür muss sie natürlich die Voraussetzungen erfüllen, die von der IV festgelegt werden. Dazu gehören medizinische Kriterien, die nachweisen müssen, dass sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.

              Hier sind die grundlegenden Schritte, die sie unternehmen muss, um Taggeld über die IV zu erhalten:

              • Sie muss sich zunächst bei ihrer Krankenkasse melden und eine Krankmeldung einreichen. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Lohnfortzahlung während der ersten Krankheitstage.

              • Wenn sie voraussichtlich für mehr als ein Jahr arbeitsunfähig ist, kann sie eine Invalidenrente bei der IV beantragen. Dies erfordert eine ärztliche Abklärung ihrer Arbeitsunfähigkeit und gegebenenfalls eine Einschätzung der Erwerbsfähigkeit.

              • Sie kann bei der IV-Stelle das Taggeld beantragen. Die Höhe des Taggeldes richtet sich nach ihrem vorherigen Einkommen und anderen individuellen Faktoren.

              Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
              Gruess und viel Erfolg 🙂

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                Hallo Leute, ich habe eine Frage über die Arbeitslosenkasse, welche würdet Ihr empfehlen? 🙏

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                  AlexanderH

                  Mit eigener Erfahrung würde ich die Unia Arbeitslosenkasse sagen. Diese ist die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz, mit 68 Standorten in allen Landesteilen.

                  Die Unia Arbeitslosenkasse bietet fachliche Expertise sowie umfassende Unterstützung - man profitiert hier nicht nur von der Arbeitslosenversicherung, sondern auch von einer Vielzahl anderer Dienstleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht und anderen relevanten Bereichen.

                  Es lohnt sich aber natürlich, auch andere Optionen sorgfältig zu prüfen und diejenige auszuwählen, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt 🙂

                  Points: 5
                    3 Monate später
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