JessicaB
Hallo, wenn Ihre Freundin aufgrund von Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig ist, kann sie möglicherweise Taggeldleistungen über die Invalidenversicherung (IV) beziehen, anstatt über die Arbeitslosenversicherung (ALV). Dafür muss sie natürlich die Voraussetzungen erfüllen, die von der IV festgelegt werden. Dazu gehören medizinische Kriterien, die nachweisen müssen, dass sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Hier sind die grundlegenden Schritte, die sie unternehmen muss, um Taggeld über die IV zu erhalten:
Sie muss sich zunächst bei ihrer Krankenkasse melden und eine Krankmeldung einreichen. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Lohnfortzahlung während der ersten Krankheitstage.
Wenn sie voraussichtlich für mehr als ein Jahr arbeitsunfähig ist, kann sie eine Invalidenrente bei der IV beantragen. Dies erfordert eine ärztliche Abklärung ihrer Arbeitsunfähigkeit und gegebenenfalls eine Einschätzung der Erwerbsfähigkeit.
Sie kann bei der IV-Stelle das Taggeld beantragen. Die Höhe des Taggeldes richtet sich nach ihrem vorherigen Einkommen und anderen individuellen Faktoren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Gruess und viel Erfolg 🙂