f_goldschmidt
Guten Abend,
von den Mieteinkünften können Sie die Unterhaltskosten, die Versicherungsprämien (Feuer-, Elementar-, Wasserschaden-, Glas- und Haftpflichtversicherungen) und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abziehen.
Sie können für Liegenschaften anstelle der tatsächlichen Kosten und Prämien einen Pauschalabzug geltend machen. In der Regel kann jedes Jahr zwischen dem Pauschalabzug und den effektiven Kosten gewählt werden. Der Pauschalabzug beträgt in den meisten Kantonen 10% der Mietzinseinnahmen bzw. des Mietwerts, wenn das Gebäude zu Beginn der Steuerperiode höchstens zehn Jahre alt ist, oder 20% der Mietzinseinnahmen bzw. des Mietwerts, wenn das Gebäude zu diesem Zeitpunkt älter als zehn Jahre ist.
Von den Unterhaltskosten sind die wertvermehrenden Investitionen zu unterscheiden, die nicht im Rahmen der Steuererklärung als Unterhaltskosten abgezogen werden können. Als wertvermehrend gelten Aufwendungen, die die Liegenschaft dauerhaft in einen besseren Zustand versetzen.
Freundliche Gruesse,
Gerber.