Maria_Karla
Hallo Maria,
in der Regel müssen Steuerpflichtige, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, eine Steuererklärung einreichen, unabhängig davon, ob sie das ganze Jahr über oder nur einen Teil des Jahres dort gelebt haben.
Soweit ich weiss, wenn Sie die Schweiz im Oktober verlassen, müssen Sie von Januar bis Oktober Steuern zahlen. Ihr Einkommen für die Zeit, die Sie in der Schweiz gelebt haben, besteuert, und Sie können möglicherweise bestimmte Abzüge und Steuervorteile geltend machen.
Grüss,
Markus.