DieterG Hallo Dieter
Wenn es um den Unterschied zwischen Überstunden und Höchstarbeitszeit geht, hängt es davon ab, wie es schriftlich abgeschlossen wurde. Das kann man mittels eines Arbeitsvertrages oder Reglements regeln. Sind Überstunden vertraglich nicht geregelt, so müssen sie ausbezahlt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Stundenlohn berechnet werden kann. Hauptsache ist, dass die Methode immer die gleiche bleibt. Nachfolgend zwei Varianten.
Erste Variante:
Anzahl Arbeitstage pro Monat = Arbeitstage pro Jahr/12
Arbeitstage pro Jahr = 5 Arbeitstage pro Woche x 52 Wochen + 1 = 261 Arbeitstage
261 / 12 = 21,75 Arbeitstage pro Monat
Stundenlohn = Monatslohn / 21,75 / 8,4 Arbeitsstunden pro Tag = Monatslohn / 182,7 St.
Zweite Variante:
Anzahl Wochen pro Monat = 52 / 12 = 4,33
Anzahl Stunden pro Monat = 8,4 x 5 Arbeitstage x 4,33 Arbeitswochen pro Monat = 182 St.
Falls mehr als der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit von 45St. gearbeitet wird, dann soll die Überzeit mit einem Zuschlag von min. 25% entschädigt werden. Hier gibt es aber auch weitere Ausnahmen.
Grüsse
Alex