Stefan_ST Hallo
Möchtet Ihr den Lohn als kurzfristiges Darlehen in der GmbH lassen oder geht es um Erhöhung des Eigenkapitals?
Wenn es um ein Darlehen geht, dann ist es generell möglich, dass Gesellschafter ein Darlehen an das Unternehmen gewähren. In Ihrem Fall könnte es eine Lösung sein.
Sollte das Geld als Darlehen angesetzt werden, dann betrachtet man dieses als Fremdkapital. Falls Sie das Geld nur für ein paar Monate lassen möchten, dann wird es als kurzfristige Verbindlichkeit verbucht. Sollte es über 1 Jahr dauern, dann sollte das Darlehen als eine langfristige Verbindlichkeit in die Bilanz aufgenommen werden. Abhängig vom Zweck, die Sie verfolgen, und dem Finanzstand der GmbH, kann das Darlehen verzinst oder nicht verzinst sein. Davon ausgehend verbucht man das Geld über entsprechende Konten.
Z. B. 5000 Lohnaufwand – 2160 Konto-Korrent Aktionär kfr. (verzinslich)
oder 5000 Lohnaufwand – 2260 Konto-Korrent Aktionär kfr. (nicht verzinslich)
Falls Sie sich entscheiden, das Darlehen zu verzinsen, dann müssen Sie vorsichtig sein. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Höhe des Zinssatzes beschränkt ist. Die höchste Grenze für Vorschüsse von Beteiligten oder nahe stehenden Dritten wird jährlich festgelegt und hängt von dem gewährleisteten Betrag ab.
Mehr dazu kann man hier https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/fachinformationen/zinssaetze.html und hier https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/kreisschreiben/2000/W97-006.pdf.download.pdf/w97-006d.pdf nachlesen.
Grüsse
Alex