FranziskaWirtz Hi Franziska
Bei der Verbuchung des Wertschriftenerfolges soll das Anschaffungswertprinzip berücksichtigt werden. Es geht hier darum, dass Erträge erst dann erfolgswirksam werden dürfen, wenn sie realisiert werden. In dem Fall kannst Du jetzt nur die realisierten Aktien mit dem Anschaffungswert verbuchen.
Verkauf 1020 Bank / 1060 Wertschriften CHF 5’500
Kursgewinn 1060 Wertschriften / 6950 Wertschriftenertrag CHF 500
Der Unterschied zwischen Anschaffungswert und Buchwert für die verbleibenden Aktien gehört zu den stillen Reserven.
Am Bilanzstichtag muss der Bilanzwert für die verbliebenen Wertschriften ermittelt werden. Falls der Bilanzwert und der Buchwert nicht mehr übereinstimmen, geht es um unrealisierten Kurserfolg. Hier kann entweder Wertschriftenaufwand oder Wertschriftenertrag ermittelt werden.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Grüsse
Alex