Nicole_85 Hallo Nicole,
es gibt mehrere Faktoren, die in dieser Situation einen Einfluss haben. Als erstes soll geprüft werden, ob die erbrachten Leistungen in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig sind. Auch soll berücksichtigt werden, ob für die Dienstleistungen das Empfängerortprinzip gilt.
Grundsätzlich wird angenommen, dass die Leistungen dort erbracht wurden, wo der Sitz des Empfängers ist. Es gibt aber auch manche Ausnahmen von dieser Regel.
Nehmen wir an, dass die Dienstleistungen in der Schweiz steuerpflichtig sind und das Empfängerortprinzip gilt, dann kann die Bezugsteuer von der schweizerischen Firma abgerechnet werden.
Mehr dazu kannst du unter folgenden Link nachlesen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081110/index.html#id-3
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Freundliche Grüsse,
Alex