Halli hallo
Bei der Gründung der Gesellschaft hat man ausser dem Stammkapital auch zusätzliche Kosten wie z. B. Kosten für die Gründungsakten (beim Notar). Die Kosten trägt man noch vor der Gründung des Betriebes und diese werden dann privat bezahlt, da das Geld des Unternehmens noch auf dem Kapitaleinzahlungskonto gesperrt ist. Wann und wie kann ich die Kosten als Unternehmensaufwand verbuchen und darf ich das generell verbuchen?
Notarkosten bei der Gründung der GmbH
Michael_89 Hallo Michael
Die Gründungskosten verbuchst du dann, wenn das Geld entsperrt sein wird. Der Buchungssatz lautet:
Gründungsaufwand (6550) – kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (2260) CHF xxx.
Gruss
Alex_W Vielen Dank für deine Hilfe!
2 Jahre später
Alex_W Nachdem ich die Notarkosten und Handelsregisterkosten so gebucht habe. Wie lauten die weiteren Buchungen für die Auszahlung an den Gesellschafter?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
Grüsse
6 Tage später
- Bearbeitet
Hallo Nikolas
In diesem Fall musst du die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafter einfach auflösen.
Das heisst:
kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafter an Bank (bzw. Kasse)
Gruss
Nina
ein Jahr später
RomanKeller hat die Zahlungsverkehr Gelöst Themen hinzugefügt und die Digital und Software Thema entfernt.