Halli hallo
Bei der Gründung der Gesellschaft hat man ausser dem Stammkapital auch zusätzliche Kosten wie z. B. Kosten für die Gründungsakten (beim Notar). Die Kosten trägt man noch vor der Gründung des Betriebes und diese werden dann privat bezahlt, da das Geld des Unternehmens noch auf dem Kapitaleinzahlungskonto gesperrt ist. Wann und wie kann ich die Kosten als Unternehmensaufwand verbuchen und darf ich das generell verbuchen?

  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    Michael_89 Hallo Michael
    Die Gründungskosten verbuchst du dann, wenn das Geld entsperrt sein wird. Der Buchungssatz lautet:
    Gründungsaufwand (6550) – kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (2260) CHF xxx.
    Gruss

      2 Jahre später

      Alex_W Nachdem ich die Notarkosten und Handelsregisterkosten so gebucht habe. Wie lauten die weiteren Buchungen für die Auszahlung an den Gesellschafter?
      Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
      Grüsse

        6 Tage später

        Hallo Nikolas

        In diesem Fall musst du die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafter einfach auflösen.
        Das heisst:

        kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafter an Bank (bzw. Kasse)

        Gruss
        Nina

          ein Jahr später
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